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   VG Berlin, 08.11.2022 - 21 K 1083.21   

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https://dejure.org/2022,35599
VG Berlin, 08.11.2022 - 21 K 1083.21 (https://dejure.org/2022,35599)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.11.2022 - 21 K 1083.21 (https://dejure.org/2022,35599)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. November 2022 - 21 K 1083.21 (https://dejure.org/2022,35599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 55b FFG, § 170 FFG, § 9 Abs 2 DFFF-Richtlinie (Richtlinie "Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland" der BKM), § 79 Abs 2 S 1 VwGO, Art 20 Abs 3 GG
    Filmförderung: Befreiung eines Filmproduktionsunternehmens von der Pflicht zur Kinoauswertung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2022 - 21 K 1083.21
    Dies gilt indes dann nicht, wenn die Auferlegung von Belastungen und die Gewährung von Vergünstigungen in einer untrennbaren Wechselbeziehung miteinander stehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1958 - VII C 6.57 - juris Rn. 22 und vom 11. Dezember 1964 - VII C 117.63 - juris Rn. 30).

    Vielmehr ist unter entsprechender Anwendung des in § 139 BGB enthaltenen Grundgedankens davon auszugehen, dass in diesen Fällen die Unzulässigkeit der einen Maßnahme auch die der anderen nach sich zieht, da nicht anzunehmen ist, dass die Vergünstigungen ohne die Rechtswirksamkeit der Belastung gewährt worden wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1958, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.02.1974 - VII C 95.72

    Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungshilfe für Filmtheater -

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2022 - 21 K 1083.21
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht Richtlinien, die durch den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Satz FFG erlassen worden waren, im Hinblick auf diese (im Grunde nicht erforderliche) Rechtsgrundlage, die Besetzung des Verwaltungsrates - mit fünf Mitgliedern des Bundestags, drei Mitgliedern, die vom Bundesrat gewählt werden, und je drei Mitgliedern, die von der Bundesregierung, vom Hauptverband deutscher Filmtheater und vom Verband deutscher Spielfilmproduzenten benannt werden - und die für eine Beschlussfassung erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln als Sonderverordnung und damit als eine hinreichende gesetzliche Grundlage angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1974 - VII C 95.72 - juris).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2022 - 21 K 1083.21
    Eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO setzt voraus, dass der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2016 - 11 N 80.16 - juris Rn. 5 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - juris).
  • BVerwG, 11.12.1964 - VII C 117.63

    Gewährung zinsverbilligter Kredite - Entscheidung einer abstrakten Rechtsfrage -

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2022 - 21 K 1083.21
    Dies gilt indes dann nicht, wenn die Auferlegung von Belastungen und die Gewährung von Vergünstigungen in einer untrennbaren Wechselbeziehung miteinander stehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1958 - VII C 6.57 - juris Rn. 22 und vom 11. Dezember 1964 - VII C 117.63 - juris Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93

    Zurückweisung eines Sozialhilfebegehrens und Bescheidung eines dagegen

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2022 - 21 K 1083.21
    Dabei kann offenbleiben, ob der Antrag zu I. als selbstständiger Antrag zu verstehen ist, der allein auf Aufhebung des Widerspruchsbescheides gerichtet ist, weil mit diesem der Antrag der Klägerin auf Befreiung von der Pflicht zur Kinoauswertung erstmalig abgelehnt worden ist, was gegenüber dem Ausgangsbescheid eine zusätzliche erstmalige Beschwer darstellt (vgl. § 79 Abs. 2 Satz 1 VwGO) oder ob die Anträge zu I. und II. als ein einheitlicher Verpflichtungsantrag zu verstehen sind (vgl. zur statthaften Klageart VGH Mannheim, Urteil vom 14. Februar 1996 - 6 S 60/93 - juris Rn. 29 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2016 - 11 N 80.16

    Höchstrichterliche Klärung einer Rechtsfrage (hier: Verfassungsmäßigkeit des

    Auszug aus VG Berlin, 08.11.2022 - 21 K 1083.21
    Eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO setzt voraus, dass der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2016 - 11 N 80.16 - juris Rn. 5 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - juris).
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